Um das Verwirrspiel um die Grundsteuer komplett zu machen, streut jetzt nach CDU und SPD auch noch die Bürgerunion absichtsvoll den Ratingern Sand in die Augen.
Erinnern wir uns: Bei der Verabschiedung des städtischen Etats wurde mit den Stimmen von CDU und SPD die Anhebung des Grundsteuerhebesatz von 400 auf 440% Prozent beschlossen. Zuvor hatte die Kämmerei Ende letzten Jahres angesichts eines drohenden Riesenlochs im Haushalt eine Erhöhung auf 560% vorgeschlagen. Als sich dann die Perspektive unerwartet und erfreulich für die städtischen Finanzen aufhellte, reduzierte man zunächst auf bescheidenere 480%. In den Beratungen feilschten dann Fraktionen und Verwaltung sich gemeinsam auf 440% herunter. Die Bürgerunion hatte sich von vornherein in populistischer Manier trotz steigender städtischer Ausgaben bockbeinig gegen jegliche Steuererhöhungen ausgesprochen und deswegen den Haushalt rundheraus abgelehnt. Der schwarze Peter für den unpopulären Griff in das Portemonnaie der Bürger sollte bei Schwarz-Rot verbleiben. Die Grünen hatten den Haushalt übrigens auch abgelehnt, allerdings aus einem ganz anderen Grund: Angeblich werde zu wenig für deren Lieblingsprojekte ausgegeben, die den Grünen besonders am Herzen liegen: Fahrradwege, Begrünungen, Autoverkehr ausbremsen, Antirassismus, Klimawandel usw.
Und nun passierte das Unerwartete: Die neuen, von den Finanzverwaltungen festgestellten Grundsteuermessbeträge liegen in Summe tatsächlich deutlich unter den alten Werten! Die allgemeine deutsche Steuerreform mit einer Neubewertung der Einheitswerte für Grundstücke und Gebäude hätte somit mehrheitlich auch die Bürger in Ratingen entlastet! Denn im Klartext bedeuten die reduzierten Messbeträge: bei gleichen Hebesätzen würde weniger Grundsteuer fällig! Es verbliebe mehr in der Geldbörse der gebeutelten Steueruntertanen. Und auch die Mieter würden profitieren, denn die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten. Zum Vergleich: Um das ehemals avisierte alte Steueraufkommen zu erzielen, müsste Ratingen den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht auf 440, sondern auf ganze 511% erhöhen. Aber was macht die CDU: Sie suggeriert, dass die Steuerreform in der jetzigen Ausgestaltung zu einer zusätzlichen Belastung der Eigentümer führen würde und fordert „Aufkommensneutralität“. Also im Klartext: Wieder rauf mit der Steuer auf das alte Niveau! Aber: Um sich bei den Eigenheimbesitzern einzuschmeicheln, soll es künftig einen gesplitteten Steuersatz gaben: Eine geringere Erhöhung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien, dafür eine umso stärkere Belastung für die Gewerblichen. Noch bevor die übrigen Ratinger Ratsmitglieder über den Coup informiert wurden, gabt es am Dienstag eine großformatige Presseerklärung: „CDU stellt Eilantrag“.
Klar, dass das die Roten in Rage bringt. Ist die angebliche Sorge um die kleinen Leute doch deren zur Schau gestelltes Anliegen. „Die Grundsteuerreform in Ratingen aufkommensneutral umzusetzen entspräche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes“. So lässt sich der SPD-Mann in der RP zitieren. Ein kompletter Unsinn. Denn Adressat der Vorgabe des Verfassungsgerichtes ist nicht die Kommune, sondern der Gesetzgeber gewesen. Die Städte und Gemeinden sind hingegen frei in der Gestaltung der Hebesätze und machen davon freigiebig Gebrauch. Ratingen war da bislang eher moderat.
Nachdem sich zu allem Überfluss auch ein bekannter Altkommunist in der RP zwar ausführlich, aber nichtsdestotrotz unqualifiziert zu Wort melden durfte, musste auch noch die Bürgerunion in der Samstagsausgabe nachlegen: „CDU und SPD streuen den Bürgern Sand in die Augen“. Herrlich, wie sich die sogenannten „demokratischen Parteien“ gegenseitig besudeln. Erinnern wir uns: Die BU hatte in populistischer Manier trotz steigender finanzieller Verpflichtungen jegliche steuerliche Anpassungen abgelehnt. Inhaltlich kommt auch jetzt nichts neues von der Vogt-Partei. „Der Teufel steckt in Detail“, so kommentiert deren akademisches Aushängeschild. Das ist die übliche Floskel, wenn man selber keine Lösung parat hat.
Unser Standpunkt als AfD-Fraktion abseits jeder Kakophonie: Ruhige Hand. Keine Hektik und Hände weg von den schon verabschiedeten Grundsteuerhebesätzen. Die in 2023 beschlossene Anhebung soll umgesetzt werden, nicht mehr, nicht weniger. Basta.
Zur Info: Nach Berechnungen des NRW-Finanzministeriums müsste der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Ratingen von 440% auf 511% angehoben werden um tatsächlich Aufkommensneutralität zu erreichen. Sofern man diese differenziert zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, dann lauten die entsprechenden Werte 453% und 686%. Nach den Vorstellungen der „demokratischen Parteien“ soll das letztere Modell umgesetzt werden. Die Gewerbetreibenden können sich hier in Ratingen schon mal auf einiges gefasst machen.