Ratinger Wochenblatt: Beschwerde beim Presserat wegen Diskriminierung

Werner Kullmann                           Ratingen, den 04.09.2020

An  Deutscher Presserat

Fritsche Str. 27/28

10585 Berlin

Funke Mediengruppe

Sehr geehrte Damen und Herren,

während der Kommunalwahl in NRW schreibe ich Ihnen hier als Kandidat für den Ratinger Stadtrat.  Im Februar 2020 bin ich zudem in die AfD eingetreten.

Die Funke Mediengruppe hat für die Ratinger AfD als Partei und später auch für mich als Person und zu wählenden Bürger, ein Verbot für die Redaktion und die Anzeigenredaktion ihres Ratinger Wochenblattes ausgesprochen.

Mit einer Kleinanzeige wollte ich persönlich auf mich und meine Kandidatur aufmerksam machen. Unter der Rubrik Dienstleistung sollten Freunde, Bekannte, frühere Kunden davon wissen (Auftrag als Mail vom 28.08. mit Text anbei). Bisher war ich bei dem Anzeigenblatt, unter einem anderen Besitzer, immer ein respektierter Kunde. Im öffentlichen Leben, bei Vereinen, beim Sponsoring, auch mit meinem sozialen Engagement, bin ich als Bürger der Stadt anerkannt.

Bis die Funke Mediengruppe kam.

Diese Mediengruppe untergräbt sämtlichen Anstand für eine demokratische Kommunalwahl, sowie den Pressekodex.

Ziffer 12

Die Funke Mediengruppe mit ihrem Ableger Ratinger Wochenblatt, hat in diskriminierender Weise meine Schwerbehinderung (100 GdB) zur Wahlveränderung in meinem Wahlbezirk Ratingen-West zugunsten meiner Wettbewerber ausgenutzt. Die Wochenblatt Redaktion weiß, dass ich im neuen Sozialausschuss für die Schwerbehinderten wirken möchte, der mir per Diskriminierung meiner Person vorenthalten werden soll (das muss nach Funke wohl allein die Sozialdemokratie mit ihren anerkannten Partnern richten). Ich kann nicht aus gesundheitlichen Gründen alle meine Freunde, Bekannten und früheren Kunden aufsuchen. Ebenso ist es mir gesundheitlich nicht möglich, mein Wahlkampfmaterial in die Briefkästen zu werfen. Ich wollte persönlich ein Direktmandat (ohne Hilfe der Partei) erringen. Meine persönlich aufgegebenen und bezahlten Zeitungsanzeigen im auflagenstarken, in meinem Wahlbezirk meistgelesenen Ratinger Wochenblatt, sollten das möglich machen. Die Teilhabe eines Schwerbehinderten an der politischen Willensbildung wird so untergraben. Allen meinen Wettbewerbern um ein Direktmandat wurde die Möglichkeit zur Vorstellung gegeben. Dies ist auch ein Verstoß des demokratischen Gleichheitsprinzips, schon an der Basis der Demokratie. Mit dem Wahlrecht und dem Presserecht kann das nicht vereinbar sein.

Meine Diskriminierung durch die Zugehörigkeit in einer sozialen Gruppe (Partei), wird durch die Funke Mediengruppe noch um eine Sippenhaft verstärkt.

 Ziffer 7

Geschäftliche Interessen des Haupteigners SPD der Funke Mediengruppe, bevorteilen in erheblicher Weise die SPD und andere ihr politisch nahen Wettbewerber. Mir persönlich und den wählbaren Mitgliedern meiner Partei (AfD) wird Redaktion und Werbung für unsere demokratischen Anliegen vorenthalten. Ebenso unseren Wählern, die wohl nach Funke keine Vertreter in den Parlamenten haben sollen. Die Mehrung der Vertreter der SPD und deren geschäftliche Verbindungen ihrer Journalisten mit der Politik durch Interviews, Anzeigen und durchgesteckten Nachrichten zu ihren parlamentarischen Geschäftspartnern, ist durch die hier beanstandeten Handlungen dieser Presse durchsichtig. Meine Kleinanzeige und meine Zahlung wird in diesem Kontext verhindert, nicht benötigt. Subventionen der SPD-Koalition (indirekt durch mein Steuergeld) helfen da mehr als gut aus.

 Ziffer 13.1

Es wird von der Funke Mediengruppe eine Vorverurteilung meines politischen Wirkens durch den Ausschluss meiner öffentlichen Bekanntmachung zur Wahl vorgenommen. Die Funke Mediengruppe hat sich nicht die geringste Mühe gemacht, meine (soziale) Vita für ihre, der deutschen Presse unwürdige Entscheidung heranzuziehen.
Die Verantwortung der Presse und seiner Eigner, umfassend über demokratische Wahlen und deren Vorgänge zu informieren, sollte mit der verfassungsmäßigen Rolle der Presse selbstverständlich vereinbar sein. Dazu gehört auch die persönliche und politische Information durch Anzeigen, wenn sie dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Die Vorgehensweise der Funke Mediengruppe in meinem Fall geht so nicht.
Ich bitte um eine Rüge, die veröffentlicht werden muss.

Vielen Dank für Ihre Bearbeitung meiner Beschwerde,

mit freundlichen Grüßen,

Werner Kullmann.

Anlagen: Mail persönliche Anzeigenbestellung/Text 28.08./ Rückmail Anzeigenablehnung 31.08.20

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