Die AfD-Fraktion hinterfragt städtische Radarfallen

Die Fraktion der AfD in Ratingen begrüßt die Vorlage der Verwaltung 42/2021, die Entscheidung über die Anschaffung von eigenen Radarfallen zur Verkehrsüberwachung auf das kommende  Haushaltsjahr zu verschieben. Bekanntlich werden die Radarkontrollen derzeit von der Polizeidienststelle Mettmann und vom Ordnungsamt des Kreises durchgeführt. Eine eigenständige Überwachung durch kreisangehörige Städte unterlag bislang strengen Vorschriften.  In der Vorlage der Verwaltung heißt es dazu u. A.:

Wie sich die Unfallhäufungsstellen verteilen und welche Unfallfolgen festgestellt wurden wird im Bericht der Unfallkommission des Kreises Mettmann, der alle kreisangehörigen Städte, die Kreispolizeibehörde, der Landesbetrieb Straßen NRW und der Kreis Mettmann angehören, veröffentlicht. Die Grundlage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). – Die letzte Berichterstattung der Unfallkommission erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz des Kreises Mettmann am 09.09.2019.

 Bei der Lektüre der genannten Berichterstattung der Unfallkommission, die das Geschehen der Jahre 2017, 2018 und teilweise 2019 wiedergibt, werden insgesamt 11 Unfallschwerpunkte in Ratingen genannt. Bei keinem dieser Örtlichkeiten wird überhöhte Geschwindigkeit als primäre Unfallursache diagnostiziert. Vielmehr werden bauliche Veränderungen angeregt um diese Schwerpunkte zu entschärfen. Hieraus lässt sich keine Notwendigkeit von verschärften Tempokontrollen herleiten.

Die dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zugeleitete Vorlage bezieht sich auf eine Novellierung  der zugehörigen Verwaltungsvorschrift. Demnach kann jetzt  auch dann eine Gefahrenstelle vermutet werden, wenn dort überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen. Dies mag eine Kontrolle durch die kreisangehörige Stadt begründen; eine Notwendigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig. Zudem dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht in den fließenden Verkehr eingreifen; ein Herauswinken von Temposündern ist damit untersagt.

Wenn in einem Straßenabschnitt das entsprechende Tempolimit regelmäßig nicht eingehalten wird ohne daß dies irgendeine Auswirkung auf das Unfallgeschehen hat, dann wäre auch die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung zu hinterfragen.

Dazu äußert sich Bernd Ulrich als Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität: „Bevor die Stadt Ratingen trotz der durch Corona angespannten Finanzsituation künftig massiv mit Gerätschaften und Personal  in das Bußgeldgeschäft investiert und mit den Polizeibehörden konkurriert, sollte die objektive Notwendigkeit wohlbegründet sein. Das ist unseres Erachtens mit einer reinen Novellierung der zugehörigen  Verwaltungsvorschrift  derzeit nicht gegeben. Die im Verlauf der Ausschusssitzung geäußerte Bemerkung, daß das Bußgeldniveau bei Tempoverstößen in Deutschland viel zu niedrig sei,  nährt eher den Verdacht, daß hier ein zukunftsträchtiges Geschäft angepeilt wird. Wir bejahen die Prävention im Sinne der Verkehrssicherheit. Eine rein pekuniäre Motivation für künftig zu kassierende Knöllchen lehnen wir hingegen ab.“

 

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